Melderechtlichen Erfassung von ukrainischen Flüchtlingen
Laut aktueller Auskunft des Landratsamtes Mühldorf a. Inn müssen die im Landkreis untergebrachten Flüchtlinge melderechtlich erfasst werden.
Es wird darum gebeten, alle in Haag ansässigen Flüchtlinge unter Vorlage des Reisepasses und in Begleitung eines Dolmetschers im Haager Meldeamt im Rathaus anzumelden.
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin unter der Nummer 08072 / 9199-34 oder -37.Aufenthaltserlaubnis
Der Europäische Rat hat am 04.03.2022 einen Beschluss zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen beschlossen. Aufgrund dessen kann vom Landratsamt eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG vorerst für ein Jahr erteilt werden.
Um den großen Ansturm bewältigen zu können, wird im ersten Schritt eine Fiktionsbescheinigung an ukrainische Staatsangehörige und deren Familienangehörige, die am oder nach dem 24.02.2022 aus der Ukraine geflohen sind, ausgestellt.
Die ukrainischen Flüchtlingen verlieren somit ihren "Besucher-Status" und eine Anmeldung im Einwohnermeldeamt wird damit nötig.