Hilfe vor Ort für Geflüchtete

Melderechtlichen Erfassung von ukrainischen Flüchtlingen

Laut aktueller Auskunft des Landratsamtes Mühldorf a. Inn müssen die im Landkreis untergebrachten Flüchtlinge melderechtlich erfasst werden.

Es wird darum gebeten, alle in Haag ansässigen Flüchtlinge unter Vorlage des Reisepasses und in Begleitung eines Dolmetschers im Haager Meldeamt im Rathaus anzumelden.

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin unter der Nummer 08072 / 9199-34 oder -37.

Aufenthaltserlaubnis

Der Europäische Rat hat am 04.03.2022 einen Beschluss zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen beschlossen. Aufgrund dessen kann vom Landratsamt eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG vorerst für ein Jahr erteilt werden.
Um den großen Ansturm bewältigen zu können, wird im ersten Schritt eine Fiktionsbescheinigung an ukrainische Staatsangehörige und deren Familienangehörige, die am oder nach dem 24.02.2022 aus der Ukraine geflohen sind, ausgestellt.
 Die ukrainischen Flüchtlingen verlieren somit ihren "Besucher-Status" und eine Anmeldung im Einwohnermeldeamt wird damit nötig.

Staatsangehörige von Drittländern, die sich am 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben, und ebenfalls geflohen sind, sind aktuell unter Umständen vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit. Dem Personenkreis wird hierüber eine kurze Bestätigung ausgestellt.

Anmeldung beim Jobcenter und Krankenkasse

Da zum 1. Juni 2022 die Leistungenfür die Flüchtlinge vom Jobcenter übernommen werden, müssen diese dort angemeldet werden. In der Regel erhalten die Familien ein Einladungsschreiben in deutscher und ukrainischer Sprache und das Familienoberhaupt muss persönlich im Jobcenter Mühldorf, Am Kellerberg 11 in 84453 Mühldorf vorsprechen.

Mitzubringen sind folgende Unterlagen für ALLE Familienmitglieder 

- Reisepass

- Geburtsurkunde

- Meldebestätigung der Gemeinde

- Anmeldung bei der Krankenkasse 

Für diesen Termin haben alle Mitarbeiter des Jobcenters einen Dolmetscher an ihrer Seite, so dass die Anmeldung zügig abgewickelt werden kann.

Die Krankenkasse kann frei gewählt werden und hierfür genügt die Meldebestätigung aller Familienmitglieder. Auch dieser Termin muss nur vom Familienoberhaupt persönlich wahrgenommen werden.

Sollten die Flüchtlinge bis zum 20. Mai keine Einladung für das Jobcenter erhalten haben, kontaktieren Sie bitte das Jobcenter unter TEL.: 08361 - 1687610 und vereinbaren einen Termin.

Bereitstellung von Wohnraum und andere Hilfsangebote

Wie Sie sicherlich den Medien entnommen haben, werden in den nächsten Tagen und Wochen noch weitere Flüchtlinge aus der Ukraine erwartet. Auf der Website des Landratsamts Mühldorf können Sie sich HIER registieren, wenn Sie Wohnraum oder ein Zimmer zur Verfügung stellen können. Auch wenn Sie dolmetschen können oder auch nur stundenweise betreuen möchten, können Sie sich beim Landratsamt Mühldorf mit diesem Formular registrieren.

Informationsblatt zur Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge

HIER haben wir Ihnen ein Informationsblatt mit hilfreichen Informationen der ersten Schritte zur Aufnahme von ukrainischen Flüchtlingen zum Download zusammensgestellt. Hier werden die verschiedenen Anträge und Schritte zur Registrierung sowie Antragsstellung für Hilfsleistungen erläutert.